Seit 12/2022 bin ich Vertragspartnerin der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Als Selbständige/r Versicherungsnehmer/in können sie künftig ihre Physiotherapie direkt mit ihrer Versicherung abrechnen. Ihr zu entrichtender Eigenanteil für die Physiotherapie wird Quartalsweise über die SVS eingehoben. Ein Vorauszahlen sowie ein Einreichen der Honorarnote ist somit nicht mehr nötig und ihr zu leistender Selbstbehalt wird reduziert.
Details zu Ihrem Kostenanteil, zu Bewilligungen usw. erhalten sie bei Ihrer SVS.
Für alle anderen Versicherungsnehmer (ÖGK, KFL, …) bin ich weiterhin Wahlphysiotherapeutin.